Golfplätze
in Bayern öffnen ab dem 11. Mai
Liebe Golfer,
soeben hat uns die Nachricht erreicht, dass ein Golfspiel auch in 3er- und 4er-Flights erlaubt ist. Wir haben unsere Sonderrichtlinien entsprechend angepasst.
Es ist endlich so weit. Die Golfplätze dürfen ab dem 11. Mai wieder öffnen. Endlich können wir wieder unserem geliebten Freizeitsport nachgehen. Zwar ist der Spielbetrieb in Corona-Zeiten mit gewissen Auflagen und der Einhaltung von Verhaltensregeln verbunden, aber diese sollten wir bei der wohl jetzt herrschenden Freude gerne bereit sein zu erfüllen. Die für den 22. Mai 2020 anberaumte Mitgliederversammlung muss leider aufgrund des Versammlungsverbots abgesagt und verschoben werden. Dies und mehr lesen Sie in diesem Newsletter.
Wiederaufnahme des Golfspielbetriebs
Es geht wieder
los. Ab dem 11. Mai sind die Golfanlagen auch in Bayern wieder für den
Spielbetrieb freigegeben. Dies freut uns Golfspieler und Golfclubs, bzw.
Golfanlagenbetreiber gleichermaßen. Um die Ansteckungsgefahr auch auf dem
Golfplatz möglichst gering zu halten, gilt es sich an die folgenden Regeln zu
halten.
Hier die
temporären Sonderrichtlinien zum Golfspielbetrieb in der Corona-Zeit (Stand 05.
Mai 2020):
VOR DEM BESUCH DER GOLFANLAGE
Der Besuch unserer
Golfanlage ist nicht gestattet bei:
- Symptomen einer Infektion, Grippe– oder Erkältungskrankheit
- Entsprechenden Krankheiten/Symptome bei Personen in Ihrem Haushalt oder
Ihrem nahen persönlichen Umfeld
BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN
Die jeweils aktuell veröffentlichten behördlichen Gesetze und Verordnungen sind
einzuhalten. Diese sind u.a.:
- Abstand von mindestens 1,5m zwischen Personen
- Gruppenbildung ist strikt zu vermeiden
- Häufiges Hände waschen und desinfizieren
- In die Armbeuge husten oder niesen
ANFAHRT/PARKPLATZ
- Bitte halten Sie auch am Parkplatz Abstand zu anderen
Personen
- Keine Personengruppen am Parkplatz
DESINFEKTION
- Benutzen Sie die im Clubhaus zur Verfügung gestellten
Desinfektionsmittel
CLUBHAUS UND CADDYHALLEN
- Das Clubhaus ist in eingeschränktem Rahmen geöffnet
- Es gilt Maskenpflicht in allen Gebäuden
- Toiletten sind zugänglich
- Nutzen Sie die vorhanden
Desinfektionsmittelspender
- Die Umkleideräume und Duschen müssen laut
gesetzlicher Vorgabe geschlossen bleiben
- 1,5m Abstand zu anderen Personen auch in den Caddyhallen und im Clubhaus
- Auch beim Reinigen der Golfausrüstung am Brunnen nach der Golfrunde ist
auf den Mindestabstand von 1,5m zu achten
- Der Druckluftreiniger am Brunnen ist nicht in Betrieb
PROSHOP UND SEKRETARIAT
- Öffnungszeiten sind täglich von 9 – 18 Uhr
- Beim Betreten des Proshops gilt aus Rücksicht auf Ihre und die Gesundheit
unserer Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebene
Maskenpflicht!
- Bitte halten Sie zu den Personen um Sie herum den Mindestabstand von 1,5m
ein
- Im Proshop dürfen sich gleichzeitig maximal 4
Personen aufhalten
- Getränke, belegte Brötchen und Schokoriegel sind in kleinem Rahmen,
solange der Bistrobereich geschlossen bleiben muss, am Tresen im Proshop
erhältlich
- Sie haben bei uns die Möglichkeit kontaktlos zu bezahlen
SPIEL- UND TRAININGSBETRIEB
Unsere 27-Loch-Anlage
bietet ausreichend Möglichkeiten Gruppenbildungen zu vermeiden und die
geforderten Abstände zu anderen Personen einzuhalten. Aus diesem Grund halten
wir es bei konsequenter Einhaltung durch alle Golfspieler für möglich, einen
Spielbetrieb ohne Startzeiten durchzuführen.
- Eine verpflichtende Startzeitenreservierung ist vorerst nicht vorgesehen. Wir vertrauen Ihnen, dass Sie die von der Staatsregierung herausgegebenen Verhaltensregeln zur Corona-Krise in Ihrem eigenen Interesse und dem Interesse aller Golfspieler bewusst und verantwortungsvoll umsetzen
- Spiel auf dem Platz bis auf weiteres alleine oder maximal in 4er-
- Spiel auf dem Platz ist auch in 3er- oder 4er-Flights erlaubt
- · Am ersten Tee auf einen Abstand von 10 Minuten zum vorher
- Caddies oder sonstige den Flight begleitende Personen sind nicht gestattet
- keine Gruppenbildung auf oder zwischen den Bahnen, halten Sie Abstand
- Auf dem gesamten Golfgelände sind die Verhaltensregeln zum Infektionsschutzgesetz einzuhalten (z.B. mindestens 1,5m Abstand zu anderen Personen usw.)
- Flaggenstock im Loch stecken lassen
- Der Ball darf im Bunker bessergelegt werden. Rechen sind an den Bunkern nicht ausgelegt. Bitte ebnen Sie Ihre Spuren im Bunker mit den Füßen so gut wie möglich aus
- Driving-Range-Bälle ausschließlich auf der Driving‐Range verwenden
- Ballwascher sind bis auf weiteres nicht aufgestellt
- Am sonstigen Übungsgelände (Putting‐/Chipping‐ und Pitching‐Green) ausschließlich eigene Bälle verwenden
- Das Halfwayhaus auf dem Illertal-Kurs bleibt geschlossen
- Für den Fall eines Gewitters eine Schutzmaske im Bag mitführen, da in den Gewitterschutzhütten der Mindestabstand nicht einzuhalten ist
Um diese einfache
Handhabung (u.a. auch was das Thema Startzeiten betrifft) für Sie beibehalten
zu können bitten wir Sie, alle Regeln die eine mögliche Ansteckung verhindern, konsequent einzuhalten. Wir wissen bereits, dass die
Polizei und Ordnungsämter schon bisher auf den Golfplätzen regelmäßig die
Einhaltung des Spielverbots kontrolliert hat. Sie wird dies mit Sicherheit
jetzt bei einem erlaubten Spielbetrieb weiter fortführen und das Verhalten der
Spieler und Gäste kontrollieren. Nur wenn wir die Regeln einhalten, ist auch
längerfristig ein Spielbetrieb gesichert, bzw. es könnte dann auch zu weiteren
Lockerungen kommen.
GOLF‐CARTS UND GOLFTROLLEYS
- Golfcarts sind verfügbar
- Benutzung nur alleine
- Zu zweit nur von Personen, die in gleicher häuslicher Gemeinschaft leben
- Leih‐Trolleys stehen zur Verfügung. Die Handgriffe werden von
unseren Mitarbeitern vor Verleih desinfiziert
BISTRO- UND SELF-SERVICE-BEREICHE
- Der Self-Service-Bereich bleibt vorerst noch
geschlossen
- Getränke, belegte Brötchen und Schokoriegel sind in kleinem Rahmen,
solange der Bistrobereich geschlossen bleiben muss, am Tresen im Proshop
erhältlich
PLATZAUFSICHT/VERSTÖSSE GEGEN REGELUNGEN
- Der Spielbetrieb und die Einhaltung
aller Sicherheitsmaßnahmen und Empfehlungen auf der Anlage wird
kontrolliert
- Unsere Helfer sind angehalten, Sie bei einem geordneten
Spielbetrieb zu unterstützen, aber auch zu kontrollieren
- Bitte halten Sie sich im eigenen und im Interesse Ihrer
Mitspieler und Clubmitglieder, ausnahmslos an unsere
Regelungen und die Anweisungen unserer Mitarbeiter/Helfer
- Bei vorsätzlichen Verstößen sind diese von uns befugt, Ihnen ein sofortiges
Platzverbot zu erteilen.
AM LETZTEN GRÜN
- Verzichten Sie nach der Runde auf das übliche Händeschütteln
- Kein sonstiger körperlicher Kontakt
- Kein Austausch von Scorekarten
- Wir empfehlen die Benutzung einer elektronischen Scorekarte (z.B.
QeSc) über die
zugelassenen Golf‐Apps - Das letzte Grün ist unmittelbar nach Beendigung Ihrer Golfrunde zu
verlassen
VIELEN DANK UND GUTE HEIMFAHRT
Wir hoffen, Sie möglichst bald wieder in unserem Sekretariat, unserem Pro‐Shop
und auf unserer Golfanlage begrüßen zu dürfen.
Hier im
verlinkten Pdf die temporären Richtlinien auch zum Ausdrucken:
Golfspielbetrieb während der Corona-Zeit
Mitgliederversammlung wird aufgrund
der Beschränkungen während der Corona-Zeit verschoben
Aufgrund der
Einschränkungen für Versammlungen während der Corona-Krise müssen wir leider
unsere für den 22. Mai 2020 geplante Mitgliederversammlung bis auf weiteres verschieben.
Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald wir einen neuen Termin haben.
Turniere
Unser
Turnierkalender ist aufgrund der Situation natürlich so nicht umsetzbar. Wir
möchten Ihnen aber möglichst bald im Rahmen der erlaubten Möglichkeiten zeitnah
auch Turniere anbieten. Sobald der Spielbetrieb wieder läuft und es erste
Erfahrungen damit gibt werden wir natürlich auch ein Turnierprogramm erstellen,
das mit den Verhaltensregeln während der Corona-Krise vereinbar ist. Wir halten
Sie auf dem Laufenden.
Wir freuen
uns, Sie möglichst bald bei uns wiederzusehen und wünschen Ihnen einen gelungen
Start in den lange herbeigesehnten Saisonbeginn!
Bleiben Sie
gesund!
Ihr Clubteam