Spielbetrieb ab 02.11.2020

Spielbetrieb ab dem 02. November 2020 erlaubt
Liebe Mitglieder, liebe Gäste

nach einem turbulenten Frühjahr mit zu Beginn auch geschlossenen Golfplätzen können wir insgesamt gesehen mit dem Golfjahr durchaus zufrieden sein. Zwar konnten Sponsorenturniere und Veranstaltungen nicht im gewohnten Umfang stattfinden, aber grundsätzlich war für jeden ein mit wenigen Sonderregeln stattfindender Spielbetrieb möglich. Darüber sollten wir froh sein. Zur Zeit erleben wir einen kleinen Flashback an dieses Frühjahr. Die Regierung hat wieder einige Maßnahmen erlassen, die die Freizeitgestaltung wieder deutlich beeinflussen. Auch wir Golfer müssen uns wieder ein Stück weit einschränken, allerdings ist das Golfspiel unter gewissen Bedingungen grundsätzlich möglich.

Damit kommen wir gleich zur guten Nachricht. Auch ab dem 2. November können Sie weiterhin Golf spielen. Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung: „Geschlossen wird der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“. Insofern sind wir noch gegenüber etlichen anderen Sportarten, die wieder ganz verboten werden, noch im Vorteil. Wir möchten nicht die von der Regierung beschlossenen Maßnahmen und mit den Golfverbänden vereinbarten Regelungen beurteilen, wir können nur die Vorgaben umsetzen und den Spielbetrieb nach den geltenden Regeln anbieten. Lesen Sie in diesem Sondernewsletter die ab dem 2. November geltenden Änderungen.
Golfspielbetrieb ab dem 2. November Ab dem 2. November gilt auf Golfanlagen ein eingeschränkter Spielbetrieb. Es gilt hierbei folgendes zu beachten: VOR DEM BESUCH DER GOLFANLAGE
Der Besuch unserer Golfanlage ist nicht gestattet bei: • Symptomen einer Infektion, Grippe– oder Erkältungskrankheiten
• Entsprechenden Krankheiten/Symptomen bei Personen in Ihrem Haushalt oder Ihrem nahen persönlichen Umfeld  BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN
Die jeweils aktuell veröffentlichten behördlichen Gesetze und Verordnungen sind einzuhalten. Diese sind u.a.: • Abstand von mindestens 1,5m zwischen Person
• Gruppenbildung ist strikt zu vermeiden
• Häufiges Hände waschen und desinfizieren
• In die Armbeuge husten oder niesen


ANFAHRT/PARKPLATZ • Bitte halten Sie auch am Parkplatz Abstand zu anderen Person
• Keine Personengruppen am Parkplatz DESINFEKTION  • Benutzen Sie die im Clubhaus zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel CLUBHAUS UND CADDYHALLE • Das Clubhaus ist in eingeschränktem Rahmen geöffnet, die Caddyhallen sind zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten zugänglich
• Es gilt Maskenpflicht in allen Gebäuden
• Die Toiletten sind geöffnet
• Nutzen Sie die vorhanden Desinfektionsmittelspender
• Die Umkleideräume und Duschen müssen laut gesetzlicher Vorgabe geschlossen bleiben
• Der Abstand von 1,5m zu anderen Personen ist auch in den Caddyhallen und im Clubhaus einzuhalten
• Auch beim Reinigen der Golfausrüstung am Brunnen nach der Golfrunde ist auf den Mindestabstand von 1,5m zu achten
  PROSHOP UND SEKRETARIAT  • Öffnungszeiten sind täglich von 9 – 17 Uhr
• Beim Betreten des Proshops gilt aus Rücksicht auf Ihre und die Gesundheit unserer Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht
• Bitte halten Sie zu den Personen um Sie herum den Mindestabstand von 1,5m ein
• Im Proshop dürfen sich maximal 4 Personen gleichzeitig aufhalten BISTRO- UND SELF-SERVICE-BEREICH   • Getränke „To-Go“ sind im Bistrobereich erhältlich. Bitte halten Sie sich beim Getränkeverzehr nicht in den Clubräumen auf. Wir dürfen Getränke ausschließlich nur für den Zweck „To-Go“ anbieten


SPIEL- UND TRAININGSBETRIEB
Unsere 27-Loch-Anlage bietet ausreichend Möglichkeiten Gruppenbildungen zu vermeiden und die geforderten Abstände zu anderen Personen einzuhalten. Aus diesem Grund halten wir es bei konsequenter Einhaltung durch alle Golfspieler für möglich, einen Spielbetrieb ohne Startzeiten durchzuführen  • Eine verpflichtende Startzeitenreservierung ist nicht vorgesehen. Wir vertrauen Ihnen, dass Sie die von der Staatsregierung herausgegebenen Verhaltensregeln zur Corona-Krise in Ihrem eigenen Interesse und dem Interesse aller Golfspieler bewusst und verantwortungsvoll umsetzen.

• Das Spiel auf dem Platz ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand

• Bitte füllen Sie unbedingt bevor Sie auf dem Platz spielen oder auf die Übungseinrichtungen gehen das Kontaktformular aus mit folgenden Informationen:

-Beginn des Spiels/Trainings
-mit wem spielen Sie
-wo spielen/trainieren Sie

Gerne können Sie uns diese Informationen auch in einer kurzen E-Mail an info@golf-wiggensbach.de schicken

• Am ersten Tee auf einen Abstand von 10 Minuten zum vorher gestarteten Flight achten
• Caddies oder sonstige den Flight begleitende Personen sind nicht gestattet
• keine Gruppenbildung auf oder zwischen den Bahnen, halten Sie konsequent Abstand
• Auf dem gesamten Golfgelände sind die Verhaltensregeln zum Infektionsschutzgesetz einzuhalten (z.B. mindestens 1,5m Abstand zu anderen Personen usw.
• Flaggenstock im Loch stecken lassen
• Der Ball darf im Bunker innerhalb einer Schlägerlänge bessergelegt werden. Rechen sind an den Bunkern nicht ausgelegt. Bitte ebnen Sie Ihre Spuren im Bunker mit den Füßen so gut wie möglich ein
• Driving-Range-Bälle ausschließlich auf der Driving‐Range (nicht auf der Pitch-Area oder am Putting-Green) verwenden
• Am sonstigen Übungsgelände (Putting‐/Chipping‐ und Pitching‐Green) ausschließlich eigene Bälle verwenden. Achten Sie auch hier auf den vorgeschriebenen Abstand von 1,5m zu anderen Personen! 
• Ballwascher sind nicht aufgestellt
• Das Halfwayhaus auf dem Illertal-Kurs bleibt geschlossen
• Für den Fall eines Gewitters eine Schutzmaske im Bag mitführen, da in den Gewitterschutzhütten der Mindestabstand nicht einzuhalten ist  Um diese einfache Handhabung (u.a. auch was das Thema Startzeiten betrifft) für Sie beibehalten zu können bitten wir Sie, alle Regeln die eine mögliche Ansteckung verhindern, konsequent einzuhalten. Wir müssen uns auf Kontrollen von offiziellen Behörden einstellen. Bitte helfen Sie durch Ihr Verhalten mit, dass es zu keinen zu beanstandenden Situationen kommt. Ihr vorbildliches Verhalten hilft auch für künftige Entscheidungen und Regelungen, die die Regierung treffen wird. Wenn Sie alle die Regeln einhalten, ist auch längerfristig ein Spielbetrieb gesichert und der Spielbetrieb auf Golfplätzen wird nicht gefährdet.


GOLFCARTS UND GOLFTROLLEY • Golfcarts sind nicht erlaubt
• Leih‐Trolleys stehen zur Verfügung. Die Handgriffe werden von unseren Mitarbeitern vor Verleih desinfiziert

 
PLATZAUFSICHT/VERSTÖSSE GEGEN REGELUNG  • Der Spielbetrieb und die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen und Empfehlungen auf der Anlage wird kontrolliert 
• Unsere Helfer sind angehalten, Sie bei einem geordneten Spielbetrieb zu unterstützen, aber auch  zu kontrollieren
• Bitte halten Sie sich im eigenen und im Interesse Ihrer Mitspieler und Clubmitglieder und um unseren Mitarbeitern die Arbeit zu erleichtern, ausnahmslos an unsere Regelungen und die Anweisungen unserer Mitarbeiter/Helfer 
• Bei vorsätzlichen Verstößen sind diese von uns befugt, Ihnen ein sofortiges Platzverbot zu erteilen
  AM LETZTEN GRÜN  • Verzichten Sie nach der Runde auf das übliche Händeschütteln
• Kein sonstiger körperlicher Kontakt
• Kein Austausch von Scorekarten 
• Wir empfehlen die Benutzung einer elektronischen Scorekarte (z.B. QeSc) über die zugelassenen Golf‐Apps
• Das letzte Grün ist unmittelbar nach Beendigung Ihrer Golfrunde zu verlassen
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