Tipp 2: Probeschlag im seitlichen Wasserhindernis

Bei einer EDS-Runde berührte ein Spieler beim Probeschlag mit dem Schläger das Gras im seitlichen Wasserhindernis, nicht aber den Boden.

In DEC 13-4/4 wurde hier Stellung genommen.

Frage: Ohne seinen Schläger vorher aufgesetzt zu haben, macht ein Spieler einen Übungsschwung in einem Wasserhindernis. Dabei berührt sein Schläger einige lange Gräser. Hat er sich Strafe zugezogen?

Antwort: Nein (siehe Anmerkungen zu Regel 13-4), vorausgesetzt aber, dass der Spieler dabei nicht gegen Regel 13-2 verstoßen oder die Beschaffenheit des Hindernisses geprüft hat.

Anmerkung zu Regel 13-4

Jederzeit, einschließlich beim Ansprechen und beim Rückschwung zum Schlag, darf der Spieler jedes Hemmnis, jede von der Spielleitung zum Bestandteil des Platzes erklärte Anlage, jederlei Gras, Busch, Baum oder Sonstiges, das wächst, mit einem Schläger oder sonst wie berühren.

Es ist zwar erlaubt, Angewachsenes zu berühren, aber es muss natürlich darauf geachtet werden, dass beim Berühren nichts abbricht. Das würde einen Verstoß gegen Regel 13-2 (Lage, Raum des Stands oder Schwungs, oder Spiellinie verbessern) darstellen.

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